Bei der vorliegenden Liste handelt es sich um die Vertrauensliste mit Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, die vom Grossherzogtum Luxemburg beaufsichtigt werden, sowie mit Angaben zu den von ihnen angebotenen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
Spezifische Informationen bezüglich des Überwachungssystems in Luxemburg anwendbar auf jeden qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter kann hier gefunden werden:
Jeder Vertrauensdiensteanbieter der beabsichtigt, die Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste aufzunehmen, muss folgende Formulare ausfüllen: